Fertiggestelltes Wohnhaus nach schlüsselfertiger Ausführung

Leistung

Schlüsselfertig bauen & sanieren

Ein Vertrag statt acht. Wir übernehmen die vollständige Ausführung Ihres Bau- oder Sanierungsprojekts bis zur bezugsfertigen Übergabe – Sie müssen keinen einzigen Handwerker selbst koordinieren.

Was dazugehört

Projektkoordination

Terminplan, Gewerkefolge, Schnittstellen und Bauleitung über die gesamte Laufzeit.

Planung

Bestandsaufnahme, Leistungsverzeichnis, Bemusterung und Ablaufplanung vor Baubeginn.

Rohbau

Mauerwerk, Decken, Durchbrüche und Stahlträger – im Neubau wie im Bestand.

Elektro

Komplette Neuinstallation inklusive Zählerschrank, Beleuchtung und Netzwerk.

Sanitär

Leitungen, Rohinstallation, Bäder und Montage der Sanitärobjekte.

Heizung

Fußbodenheizung, Verteiler, Anbindung und hydraulischer Abgleich.

Innenausbau

Trockenbau, Decken, Böden, Oberflächen und Malerarbeiten.

Fliesen

Abdichtung, Entkopplung und Fliesenarbeiten in allen Bereichen.

Fenster

Fenster, Haustür und Innentüren mit dichtem Anschluss.

Fassade

Dämmung, Putz und Anstrich der Außenhülle.

Abnahme

Gemeinsamer Rundgang, Mängelliste, Abarbeitung und Übergabe.

Dokumentation

Zusammenstellung der Unterlagen zu den ausgeführten Arbeiten.

Häufige Fragen

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sind aber nicht geschützt. Entscheidend ist nicht das Wort, sondern das Leistungsverzeichnis: Nur dort steht, welche Arbeiten enthalten sind. Fragen Sie bei jedem Angebot gezielt nach den Ausschlüssen.

Auf dem Papier oft ja, im Ergebnis häufig nein. Bei der Einzelvergabe übernehmen Sie die Koordination selbst – und tragen die Kosten von Wartezeiten, Nacharbeiten und Positionen, die in keinem Einzelangebot enthalten waren. Dazu kommt Ihre eigene Zeit.

Ja. Gerade bei der Kernsanierung ist die gebündelte Vergabe sinnvoll, weil im Bestand mehr Unvorhergesehenes auftritt als im Neubau – und jede Überraschung sonst eine neue Koordinationsaufgabe für Sie wäre.

Bei schlüsselfertiger Vergabe ist Ihr Vertragspartner für das Gesamtwerk verantwortlich. Sie müssen nicht ermitteln, welches Gewerk den Mangel verursacht hat – das ist unsere Aufgabe.

Nach Baufortschritt in vereinbarten Abschlägen, nicht im Voraus für das Gesamtprojekt. Der Zahlungsplan wird vor Vertragsschluss festgelegt und orientiert sich an tatsächlich erbrachten Leistungen.

Ja, für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Anbauten. Grundstück, Erschließung und Baugenehmigung sind dabei gesondert zu betrachten und nicht Teil der Bauleistung.

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Wir schauen es uns an, hören zu und sagen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.